Massnahme 20

Bevölkerungsschutzstrategie überarbeiten

Konzeptionelles zukunftsorientiertes Dach für ein breites Spektrum von Massnahmen zur Erhöhung der Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Natur im Kanton St.Gallen. Daraus resultieren weitere Projekte zur Konkretisierung der notwendigen Massnahmen.

Sicherung des beweglichen Naturerbes im Kanton: Meldestelle für naturwissenschaftliche Funde

Die St.Galler Regierung erlässt eine neue Verordnung zum Schutz und zur Überlieferung von naturgeschichtlichen Funden. Sie sieht als zuständige kantonale Stelle das Amt für Kultur vor. Dieses wird seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Naturmuseum St.Gallen erbringen.

Regelmässig werden im Kanton St.Gallen naturwissenschaftlich wertvolle, herrenlose Gegenstände, sogenannte «Naturkörper», gefunden. Um sicherzustellen, dass Naturkörper auch künftig systematisch erfasst, langfristig und professionell aufbewahrt und mit modernen Mitteln erforscht werden, hat die St.Galler Regierung die «Verordnung über die Sicherung und Überlieferung von Naturkörpern» erlassen. Diese regelt die Zuständigkeiten im Kanton, die konkreten Pflichten der Finderin oder des Finders, das Eigentum am Fund, dessen Übertragung sowie die wissenschaftliche Bearbeitung, Konservierung und Überlieferung der Funde. 

Das Ziel der Verordnung ist, dass der Kanton sein bewegliches Naturerbe dank geregelter Sicherung und Überlieferung für heutige und kommende Generationen sicherstellt.

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