Massnahme 10

Versorgung mit erneuerbaren Energien weiter stärken und ausbauen

  • Windenergiestrategie umsetzen
  • Ausbau der Solarstromproduktion gemäss den Zielen des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030 vorantreiben
  • Winterstromlücke vermindern: Bedeutung von Speichertechnologien, grünem Wasserstoff und Wärmenetzen sowie PV-Freiflächenanlagen klären und Schlussfolgerungen ziehen
  • Energiewende und Denkmalpflege: Neue Bewilligungspraxis zur Förderung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit PV-Anlagen
  • Beratungs- und Vermittlungsangebote bei Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft weiterführen

Eine Studie zeigt: Der Kanton St.Gallen schöpf schon ein Grossteil des Potenzials von Wasserkraft aus. Das zusätzliche Wasserkraftpotenzial liegt zwischen 30 bis 40 GWh pro Jahr. Dies entspricht dem Strombedarf von maximal 9'000 Haushalten. Für ein Flusskraftwerk am Alpenrhein bei Sargans lässt die Regierung eine Machbarkeitsstudie erstellen.

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Die Regierung will das Potenzial von erneuerbarer Energie im Kanton St.Gallen ausschöpfen. Um dies zu schaffen, erarbeitete das Bau- und Umweltdepartement eine Projektierungshilfe für Photovoltaikanlagen entlang der Kantonsstrassen. Auf dieser Grundlage können interessierte Investorinnen und Investoren Anlagen planen.

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Der Bund genehmigte im Januar 2025 die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen. Damit wurden 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig; Bewilligungsverfahren erfolgen über den kantonalen Sondernutzungsplan. Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 wird für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage geschaffen.

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Erste Investorinnen und Investoren sind dabei, Windparks zu planen. Die Projekte sind online neues Fenster aufgelistet. Für die folgenden Gebiete hat der Kanton bereits das Sondernutzungsplanverfahren gestartet: