Massnahme 10
Versorgung mit erneuerbaren Energien weiter stärken und ausbauen
- Windenergiestrategie umsetzen
- Ausbau der Solarstromproduktion gemäss den Zielen des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030 vorantreiben
- Winterstromlücke vermindern: Bedeutung von Speichertechnologien, grünem Wasserstoff und Wärmenetzen sowie PV-Freiflächenanlagen klären und Schlussfolgerungen ziehen
- Energiewende und Denkmalpflege: Neue Bewilligungspraxis zur Förderung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit PV-Anlagen
- Beratungs- und Vermittlungsangebote bei Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft weiterführen
Stand der Umsetzung (Controlling März 2026)
- Etablierung Prozess für Sondernutzungsplanung: erste Planungen unter der Federführung der AREG Ortsplanung erfolgt
- Ausbau der Solarstromproduktion auf Zielpfad; neues Zubauziel gemäss Stromgesetz festgelegt (gemäss Bericht der Regierung über den Erfolg des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030, 40.25.04 neues Fenster)
- Verminderung Winterstromlücke: Aktivitäten im Oktober 2025 von der Regierung beschlossen, Start der Aktivitäten im Jahr 2026
- Postulat 40.25.02 «Erhöhung der Stromproduktion durch effizientere Wasserkraftanlagen im Kanton St.Gallen» bearbeitet und an der Herbstsession 2025 durch den Kantonsrat beraten
- Machbarkeitsstudie «Wasserkraftwerk am Alpenrhein im Bereich Ellhorn bei Sargans» ist in Erarbeitung
- Beratungs- und Vermittlungsangebote bei Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft werden weitergeführt
Eine Studie zeigt: Der Kanton St.Gallen schöpft schon einen Grossteil des Potenzials von Wasserkraft aus. Das zusätzliche Wasserkraftpotenzial liegt zwischen 30 bis 40 GWh jährlich. Dies entspricht dem Strombedarf von höchstens 9'000 Haushalten. Für ein Flusskraftwerk am Alpenrhein bei Sargans lässt die Regierung eine Machbarkeitsstudie erstellen.
Die Regierung will das Potenzial von erneuerbarer Energie im Kanton St.Gallen ausschöpfen. Um dies zu schaffen, erarbeitete das Bau- und Umweltdepartement eine Projektierungshilfe für Photovoltaikanlagen entlang der Kantonsstrassen. Auf dieser Grundlage können interessierte Investorinnen und Investoren Anlagen planen.
Der Bund genehmigte im Januar 2025 die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen. Damit wurden 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig; Bewilligungsverfahren erfolgen über den kantonalen Sondernutzungsplan. Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 wird für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage geschaffen.
zur Medienmitteilung neues Fenster
Erste Investorinnen und Investoren sind dabei, Windparks zu planen. Die Projekte sind online neues Fenster aufgelistet. Für die folgenden Gebiete hat der Kanton bereits das Sondernutzungsplanverfahren gestartet:
- Gebiet Hamberg/Alvensberg neues Fenster in der Gemeinde Kirchberg
- Gebiet Weite / Valpilär neues Fenster in der Gemeinde Wartau
- Gebiet Boxloo neues Fenster in der Gemeinde Wil
- Gebiet Tannenberg neues Fenster in den Gemeinden Waldkirch und Andwil
- Gebiet St.Margrethenberg neues Fenster in der Gemeinde Pfäfers
