Massnahme 8
Balance zwischen Nutzung und Schutz der Natur- und Kulturlandschaft fördern
Der Kanton St.Gallen zeichnet sich durch eine vielfältige Topografie und unterschiedliche Landschaftsformen aus – vom Bodensee bis zum Ringelspitz. Diese Natur- und Kulturlandschaften sind nicht nur Lebensraum für eine reiche Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die Grundlage für unsere Wirtschaft, Erholung und Identität.
Das Ziel der Regierung ist es, diese Qualitäten langfristig zu sichern. Dabei stehen Nutzung und Schutz nicht im Widerspruch, sondern bedingen einander. Eine intakte Biodiversität ist eine wesentliche Lebensgrundlage und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen. Um dieses Gleichgewicht zu wahren und zukunftsfähig zu gestalten, setzt der Kanton auf eine Reihe von Massnahmen.
Kantonale Biodiversitätsstrategie 2026–2033
Als zentrales Führungsinstrument dient die weiterentwickelte Biodiversitätsstrategie. Sie baut auf den Erfolgen der Strategieperiode 2018–2025 auf und führt bewährte Massnahmen fort, setzt aber auch neue Akzente. Bis zum Jahr 2050 soll der Kanton von vielfältigen, vernetzten und widerstandsfähigen Lebensräumen geprägt sein, von deren Leistungen Bevölkerung und Wirtschaft profitieren.
Die Strategie konzentriert sich auf vier Handlungsfelder mit insgesamt 18 konkreten Massnahmen:
- Lebensräume schützen und aufwerten: Der Fokus liegt auf der Sanierung und Aufwertung von Biotopen sowie der Förderung von Biodiversität im Siedlungsraum und auf kantonseigenen Flächen.
- Lebensräume und Akteure vernetzen: Die Durchlässigkeit der Landschaft für Tiere und Pflanzen soll erhöht werden, etwa durch die Aufwertung von Waldrändern und Windschutzstreifen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Dritten gestärkt.
- Arten erhalten und fördern: Gefährdete und national prioritäre Arten werden durch spezifische Aktionspläne und Projekte gefördert.
- Wissen verbessern und kommunizieren: Durch Sensibilisierung der Bevölkerung und ein systematisches Monitoring wird das Bewusstsein geschärft und die Wirkung der Massnahmen überprüft.
Anpassungsfähigkeit des Walds an den Klimawandel unterstützen
Der Wald bedeckt rund 30 Prozent der Kantonsfläche und erbringt unverzichtbare Leistungen: Er schützt vor Naturgefahren, liefert den Rohstoff Holz, speichert CO2 und dient als Erholungsraum. Der Klimawandel gefährdet diese Funktionen jedoch akut. Steigende Temperaturen und vermehrte Trockenheit während der Vegetationszeit setzen den Bäumen zu und begünstigen Schädlinge wie den Borkenkäfer oder erhöhen die Waldbrandgefahr. Da der Klimawandel schneller voranschreitet als die natürliche Anpassungsfähigkeit (Suksession) des Waldes, ist aktives Handeln gefordert.
Mit der Strategie «St.Galler Wald im Klimawandel» unterstützt der Kanton Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dabei, die Wälder fit für die Zukunft zu machen.
- Strategische Ausrichtung und Planung: Die Strategie liefert Grundlagen und Handlungsempfehlungen, um robuste und klimafitte Waldbestände zu fördern. Dazu gehören Instrumente wie die «waldbauliche Planung» und die «St.Galler Waldschutzstrategie», die helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Baumartenwahl standortgerecht anzupassen.
- Aktualisierung der Waldziele: Die Regierung überarbeitet derzeit die Waldziele, um die kantonale Waldpolitik neu auszurichten. Ein Schwerpunkt ist die Sicherung der Waldbiodiversität, etwa durch den Erhalt von Altholzinseln und Biotopbäumen.
- Behördenverbindliche Sicherung: Ein neuer kantonaler Waldentwicklungsplan (WEP) wird künftig die Waldfunktionen und Entwicklungsziele langfristig festlegen. Er dient als Instrument, um die verschiedenen Nutzungsinteressen abzuwägen und ökologisch wertvolle Gebiete zu sichern.
- Waldreservate: Um der Natur Raum zur Entwicklung zu geben, sollen bis zum Jahr 2030 rund 10 Prozent der Waldfläche (6000 Hektaren) vertraglich als Natur- oder Sonderwaldreservate gesichert werden.
Erarbeitung eines kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes
Die gesetzlichen Grundlagen für den Natur- und Landschaftsschutz im Kanton St.Gallen sind heute teilweise veraltet oder auf verschiedene Erlasse verteilt. Zudem erschwert die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden oft einen effizienten Vollzug.
Mit der Schaffung eines neuen kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes (NLG) soll hier Abhilfe geschaffen werden:
- Klare Zuständigkeiten: Das Gesetz soll die Kompetenzen und Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu und klarer regeln.
- Effizienzsteigerung: Durch die Bündelung der Bestimmungen und die Klärung der Instrumente wird der Vollzug vereinfacht und wirksamer gestaltet.
- Zeitplan: Es ist geplant, dem Kantonsrat bis Ende 2027 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Beratung vorzulegen.
