Massnahme 15

Instrumente schaffen, um eine bedürfnisgerechte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu ermöglichen

Das Gemeindegesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken, damit sie auch in Zukunft ihre Aufgaben wahrnehmen können. Dabei sollen nicht nur deren Strukturen, sondern auch ihre Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Zentrum stehen. Diese soll einfacher möglich sein. Der Kanton soll Instrumente schaffen, um in bestehenden Strukturen neue Zusammenarbeitsformen entwickeln zu können.