Massnahme 19

Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen

Der Kanton St.Gallen ist angewiesen auf eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit essenzieller Güter und Dienstleistungen. Kritische Infrastrukturen, Prozesse, Systeme und Einrichtungen wie etwa in der Energieversorgung, im Personen- und Güterverkehr oder in der medizinischen Versorgung sind zentral für das Funktionieren der Wirtschaft und das Wohlergehen der Bevölkerung. Die Massnahmen der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen sollen im Austausch mit den zuständigen Gemeinden und Partnern auf die kantonalen Bedürfnisse und die spezifischen Verhältnisse im Kanton St.Gallen heruntergebrochen werden und deren Umsetzung ist zu organisieren. Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist sektorübergreifend und eine Querschnittsaufgabe mit Nahtstellen zu verschiedenen kantonalen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen. Somit tangiert diese Aufgabe mehrere kantonale Departemente sowie externe Organisationen aus den kritischen Teilsektoren des Kantons. Die kantonale SKI-Strategie hat einen koordinativen und transversalen Charakter.