Massnahme 5
Ausarbeitung ganzheitliche Familienstrategie für den Kanton St.Gallen
Eine kantonale Familienstrategie soll auf Basis des Berichts 40.23.05 «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen» im Austausch mit den Gemeinden erarbeitet werden. Mögliche Wirkungsbereiche der Strategie sind:
- finanzielle Verhältnisse von Familien;
- Vereinbarkeit;
- familienunterstützende Angebote zu Gesundheit, Bildung, Integration, Krisen und Konflikten;
- familienfreundliche öffentliche Räume und Freizeitangebote.
Innerhalb dieser Wirkungsbereiche werden heutige und zukünftige kantonale Leistungen analysiert und aufgezeigt sowie die Umsetzung von Massnahmen auf verschiedenen Ebenen geprüft.
Stand der Umsetzung (Controlling März 2026)
- Die Erarbeitung der Familienstrategie läuft gemäss Planung.
Voller Lastenausgleich der Familienausgleichskassen
Der Bund hat das Familienzulagengesetz revidiert. Mit der Vorlage verpflichtet der Bund alle Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Deshalb passt die St.Galler Regierung das kantonale Gesetz an und schickt den entsprechenden Nachtrag in die Vernehmlassung. Das neue System soll ab dem Jahr 2028 gelten.
Aktuell werden Familienzulagen im Kanton St.Gallen durch die Arbeitgebenden und die Selbständigerwerbenden finanziert. Arbeitnehmende erhalten die Familienzulagen direkt mit dem Lohn ausbezahlt. Für die Finanzierung der Zulagen sind die Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden an Familienausgleichskassen angeschlossen. Die Idee hinter einer Ausgleichskasse ist – wie der Name schon sagt – der Ausgleich. Die Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden werden innerhalb der Kasse ausgeglichen. Die Arbeitgebenden, die wenig Zulagen zahlen müssen, tragen einen Teil der Kosten der Arbeitgebenden, die viele Zulagen zahlen müssen.
Dieser Ausgleich funktioniert nur innerhalb der Kasse. Je nach Branche sind die Beitragssätze der Familienausgleichskassen unterschiedlich – sie variieren aufgrund der unterschiedlichen Lohnstrukturen und Kinderzahlen zwischen etwa 1 und 2 Prozent. Der Kanton St.Gallen kennt bereits heute ein System des Lastenausgleichs zwischen den Kassen, jedoch werden heute die Lasten nur teilweise ausgeglichen. Damit gleichen diejenigen Kassen mit tiefer Last einen Teil der Last der Kassen mit hohen Lasten aus.
Ab dem 1. Januar 2029 sind alle Kantone verpflichtet, einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Der Kanton St.Gallen setzt die Änderung voraussichtlich bereits auf Anfang 2028 um. Damit werden die unterschiedlichen Lasten der Kassen künftig vollständig ausgeglichen. Das bestehende und gut funktionierende System des heutigen Lastenausgleichs wird beibehalten und auf einen vollständigen Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Kassen ausgeweitet. Damit werden die Kosten für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Kanton St.Gallen vergleichbarer. Für Arbeitnehmende ändert sich durch die Anpassung nichts.
Die Gesetzesrevision ist vom 18. September bis zum 30. November 2026 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind hier neues Fenster abrufbar.
Familien profitieren von Familien- und Begegnungszentren
Regierungsrätin Laura Bucher war im Rahmen eines Praxisbesuch am 26. März 2026 im Generationenhaus Gommiswald und im Familientreff Wattwil. Dort wurden die Angebote der beiden Familien- und Begegnungszentren erlebbar.
Familien- und Generationenzentren sind wohnortsnahe, niederschwellige Anlaufstellen, die Beratung, Bildung, Begegnung und Vernetzung vereinen. Sie unterstützen Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, stärken soziale Netzwerke und fördern Chancengleichheit, Integration und soziale Teilhabe. Gleichzeitig übernehmen sie eine wichtige präventive Funktion: Durch die kontinuierliche Nähe zu den Familien erkennen die Verantwortlichen Belastungen frühzeitig und vermitteln bei Bedarf passende Unterstützungsangebote. Damit leisten diese Zentren einen wirksamen Beitrag zur Stärkung von Familien und zur Entlastung weiterführender sozialer Systeme.
Mit dem Ziel «Familienstrukturen stärken» setzt die Regierung des Kantons St.Gallen in ihrer aktuellen Schwerpunktplanung auf eine aktive und nachhaltige Familienpolitik. Es geht um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe sowie die nachhaltige Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Dabei leisten Gemeinden und Private einen wichtigen Beitrag, unter anderem mit Familienzentren und vielfältigen Angeboten.
Massnahmenpaket für gelingenden Schuleintritt
Im Projekt «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» werden Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung bearbeitet. Ziel ist es, Kinder stärker zu fördern. Damit soll ihnen der Schulstart gelingen und die Schulen entlastet werden
Die mit dem Schulstart von Kindern verbundenen Herausforderungen betreffen nicht nur die Kinder selbst, sondern belasten das ganze System «Schule und Kindergarten». Zudem ist die Zeit vor Schulbeginn für die Entwicklung des Kindes sehr wertvoll. In dieser Phase werden zentrale Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Beim Schuleintritt ist bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen.
Zur Medienmitteilung neues Fenster
Wie ist der aktuelle Stand von EPAFF?
Die Regierung hat die Sammelvorlage im Dezember 2025 verabschiedet und dem Kantonsrat zur Beratung zugeleitet. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 40.25.05 / 22.25.14 / 22.25.15 abrufbar.
Zur Projektseite neues Fenster
Verbesserter Zugang zu Deutschkursen dank Kinderbetreuungsangebot
Besonders im Fokus der Deutschkursoffensive des Kantons sind Personen im Familiennachzug. Im Jahr 2024 waren gut zwei Drittel der zugewanderten Erwachsenen ausserhalb des Asylbereichs Frauen. Viele von ihnen verfügen bereits über eine vergleichbare Ausbildung auf Sekundarstufe II und höher. Allerdings können sie dieses Potenzial ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht vollwertig nutzen.
Da viele von ihnen Kinderbetreuungsaufgaben wahrnehmen, sind sie auf Angebote angewiesen, die auch diesem Umstand Rechnung tragen. Mit der Einführung der finanziellen Förderung der Kinderbetreuung bei Deutschkursanbietenden schafft der Kanton geeignete Rahmenbedingungen.
Damit das Angebot eine möglichst breite Wirkung entfaltet, informiert der Kanton proaktiv Fachpersonen, die in Kontakt sind mit der Zielgruppe. Auch wird der strategische Austausch mit den Deutschkursanbietenden intensiviert, um die Bedürfnisse der Zugewanderten und die Angebote der Sprachschulen besser aufeinander abstimmen zu können.
