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32. Förderung Strukturentwicklung im Alters- und Behindertenbereich

Altersheim St.Fiden

Förderung Strukturentwicklung im Alters- und Behindertenbereich

Die Regierung fördert die Strukturentwicklung im Alters- und Behindertenbereich auf kommunaler und regionaler Ebene.

Stand der Umsetzung der Strategie

  • Es wurde ein Zielbild «integrierte Angebotsgestaltung im Altersbereich» erarbeitet. Dieses zeigt Akteurinnen und Akteuren der Alterspolitik, wie das Gestaltungsfeld «Beratung, Betreuung und Pflege» konkret umgesetzt werden soll.
  • Der VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz wurde dem Kantonsrat zugeleitet. Damit soll ab dem Jahr 2025 die Bereitstellung bzw. Finanzierung von Spezialpflegeangeboten im Gesetz verankert werden, worauf immer mehr Personen bzw. damit auch zunehmend Betagten- und Pflegeheime angewiesen sind.

zum Umsetzungscontrolling 2023

Angebotsplanung in den Bereichen Alter und Behinderung

Während die Planung und Bereitstellung von Betagten- und Pflegeheimen Sache der Gemeinden ist, gibt der Kanton einen Planungsrichtwert für die Anzahl Pflegeheimplätze vor. Dazu wurde im Jahr 2017 ein neues Modell entwickelt, das nicht mehr einen Höchstwert festlegt, sondern einen Planungskorridor. Zudem werden Hinweise zum Bedarf im ambulanten Bereich gegeben. Die Gemeinden können so den für sie passenden Mix aus ambulanten und stationären Angeboten wählen.

Die Trends zum Wohnen im Alter haben sich aufgrund der längeren Lebenserwartung und generell besserer Gesundheit verändert. Die Regierung hat den neuen «Planungsbericht Betreuung und Pflege von Betagten im Kanton St.Gallen» im Dezember 2022 verabschiedet, um diese Entwicklungen zu berücksichtigen (zur Medienmitteilung).

Im Bereich Behinderung ist der Kanton für ein bedarfsgerechtes Angebot an spezialisierten Wohnangeboten sowie Werk-, Tages- und Beschäftigungsstätten zuständig. Er setzt dabei auf die Kooperation mit Privaten. Das heisst, dass er keine eigenen Angebote zur Verfügung stellt, sondern mit privaten Anbietenden Leistungsvereinbarungen abschliesst und damit die Aufenthalte von Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen finanziert. Er bewilligt und beaufsichtigt die Einrichtungen und plant zudem das mittel- und langfristig notwendige Angebot. Der aktuelle Planungsbericht für die Periode 2021 bis 2023 findet sich hier.

Entwicklung der Bevölkerungsanteile nach Altersgruppen im Kanton St.Gallen

Zwischen 1981 und 2019 war die Gruppe der über 80-Jährigen im Kanton St.Gallen die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe (Anstieg des Bevölkerungsanteils von 2,7 % auf 5,1 %). Ihr Bevölkerungsanteil wird voraussichtlich auch zwischen 2019 und 2050 stark zunehmen (prognostizierter Anstieg des Bevölkerungsanteils auf 10,7 % im Jahr 2050 gemäss Referenzszenario des Bundesamts für Statistik [BfS]) (Schweiz 1981: 2,8 %, 2019: 5,3 %, 2050: 10,6 %).

Weitere Strategien des Schwerpunktziels «Strukturentwicklung fördern»