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22. Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten

Kinderkrippe Schlössli in St.Gallen

Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten

Die Regierung fördert in Abstimmung mit den Gemeinden und den Arbeitgebern der Privatwirtschaft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Sicherstellung bedürfnisgerechter Kinderbetreuungsangebote sowie von Angeboten ausserschulischer Tagesbetreuung und nimmt als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion ein.

Stand der Umsetzung der Strategie

  • Die kantonalen Mittel, die im Rahmen des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) ausgeschüttet werden, wurden von 5 auf 10 Mio. Franken erhöht. Es laufen bereits die Arbeiten, um das Gesetz weiterzuentwickeln, sodass ein einheitliches Fördersystem für alle Eltern im Kanton besteht.
  • Es wurden drei Ausgaben des runden Tischs Vereinbarkeit durchgeführt, an dem Vertretende von Arbeitgebenden, Gewerkschaften, Frauenorganisationen sowie der kantonalen und kommunalen Verwaltung eingehend über mögliche Weiterentwicklungen und Praxisbeispiele im Bereich der Vereinbarkeit diskutieren.

zum Umsetzungscontrolling 2023

Förderliches Umfeld für kleine Kinder schaffen

Angebote der frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von kleinen Kindern. Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht. Auch sollen die guten Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden. Die Regierung legt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.

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Regierung will Situation von Familien verbessern

Ein Bericht der Regierung zeigt: Familien finden im Kanton St.Gallen gute Rahmenbedingungen vor. Gleichzeitig besteht Entwicklungspotenzial, zum Beispiel bei der finanziellen Situation von Familien. Die Regierung wird nun eine Familienstrategie erarbeiten, um die Situation von Familien im Kanton zu verbessern.

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Mehr Geld für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Vereinbarkeit von Famile und Beruf fördern.
Ein ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Famile und Beruf.

In der Februarsession 2022 erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, den Kantonsbeitrag für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von bisher 5 Mio. auf neu 10 Mio. Franken je Jahr zu erhöhen. Mit einer Gesetzesrevision kommt die Regierung diesem Auftrag nach und setzt in Abstimmung mit den Gemeinden weitere Anreize zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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«Runder Tisch der Vereinbarkeit»

Im Jahr 2021 besuchten im Kanton St.Gallen rund 11'400 Kinder (0–12 Jahre) Kinderbetreuungsangebote. Das ist erfreulicherweise ein Drittel mehr als im Jahr 2016. Doch im schweizweiten Vergleich liegt der Kanton St.Gallen punkto Anzahl verfügbarer Plätze und Anzahl betreuter Kinder weiterhin unter dem Durchschnitt. Regierungsrätin Laura Bucher hat deshalb einen neuen «Runden Tisch Vereinbarkeit» ins Leben gerufen. Vertretende der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Frauen- und Familienorganisationen sowie der Gemeinden und der Schule suchen gemeinsam nach Lösungen, um die Situation zu verbessern. 

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Ich bin überzeugt, dass ein gutes Betreuungsangebot zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt. Ausserdem ist es wesentlich für die Standortattraktivität und zentral für die Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Regierungsrätin Laura Bucher
Vorsteherin des Departementes des Innern des Kantons St.Gallen

Mehr Chancengerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit durch bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und schaffen optimale Voraussetzungen für ihre Entwicklung. Sie leisten zudem einen wertvollen Beitrag an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Regierungsrat Marc Mächler und Regierungsrätin Laura Bucher haben deshalb in Anwesenheit der lokalen Vertretungen die Kindertagesstätte des Vereins Kinderwelt Tamina in Bad Ragaz besucht.

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Kindertagesstätte Tamina
Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher des Finanzdepartementes, zusammen mit Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departementes des Innern in der Kindertagesstätte Tamina

Neues Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Am 29. November 2020 hat die St.Galler Stimmbevölkerung das Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (KiBG) gutgeheissen. Damit beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (Kitas), Horten oder Tagesfamilien. Die Beiträge des Kantons müssen von den Gemeinden so eingesetzt werden, dass die Betreuungskosten für die Eltern sinken. Angebote der familien- und schulergänzenden Kindebetreuung fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ermöglichen Frauen und Männern eine flexiblere Wahl zwischen Erziehungs- und Erwerbsarbeit und sind ein Mittel gegen den Fachkräftemangel. Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote sind ein wichtiger Pfeiler der frühen Förderung. Qualitativ gute Angebote leisten einen wichtigen Beitrag für die Chancengerechtigkeit für alle kleinen Kinder im Kanton.

Weiterhin wenig Betreuungsplätze

Der Monitoring-Bericht zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen aus dem Jahr 2021 zeigt, dass weiterhin wenig Plätze für die Kinderbetreuung im Kanton zur Verfügung stehen. Auch bestätigt der Bericht, dass die Familien weiterhin den grössten Teil der Kosten für diese Angebote tragen. Bei Kitas sind das rund zwei Drittel der Betriebskosten.

Link zum Monitoring-Bericht

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